Kindergarten Ansuchen um Kostenreduzierung

- Das Ansuchen ist vor Inanspruchnahme der Kinderbetreuung einzubringen!

- Eingebrachte Ansuchen finden rückwirkend keine Berücksichtigung!

  (keine Rückvergütung bereits bezahlter Beiträge)

- pro Kindergartenjahr u. Familie genügt ein Ansuchen.